- Verbindlichkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich, wenn sie von MySolutions im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen insbesondere des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von MySolutions ausdrücklich schriftlich oder elektronisch angenommen worden sind. Stellt MySolutions dem Besteller Software zur Nutzung zur Verfügung, untersteht diese Nutzung der Lizenzvereinbarung (EULA) der MySolutions.
- Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen MySolutions und dem Besteller wird mit dem Empfang der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung von MySolutions abgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit dem ausdrücklich schriftlich oder elektronisch erklärten Einverständnis von MySolutions gültig. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
- Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen von MySolutions sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Nutzen und Gefahr gehen mit der Absendung ab Niederlassungsort auf den Besteller über.
- Preise
Alle Preise verstehen sich netto, ab Niederlassung, für den Export ohne Verpackung, in Schweizer Franken ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zulasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen erhoben werden oder er hat sie MySolutions zurückzuerstatten, falls diese hierfür nachweislich Zahlung geleistet hat.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend der speziell vereinbarten Zahlungsbedingungen an die Bankverbindung von MySolutions ohne irgendwelche Abzüge (wie z.B. Skonto) zu leisten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn auf dem Bankkonto von MySolutions Schweizer Franken zu deren freien Verfügung stehen. Ist die Zahlung mit Wechsel oder Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer, Inkasso- und Akkreditivspesen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Anlieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die MySolutions nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden, oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht wesentlich beeinträchtigen. Wenn die bei oder nach Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist MySolutions berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist MySolutions ohne vorherige Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. zu verlangen.
- Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, alle für dessen Ausführung notwendigen Angaben bei MySolutions vorliegen und sofern bis dann vereinbarte Zahlungen geleistet sind. Im Falle von höherer Gewalt, Streiks, Unfällen, erheblichen Betriebsstörungen oder behördlichen Massnahmen bei MySolutions oder ihren Lieferanten bzw. Beauftragten, die eine fristgerechte Lieferung verunmöglichen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten in Rückstand ist, insbesondere wenn er notwendige Unterlagen und Angaben nicht rechtzeitig liefert und/oder vereinbarte Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller abgeschickt wurde. Eine Lieferverspätung berechtigt nicht zur Annullierung des Auftrags. Eine Verzugsentschädigung kann der Besteller nur dann geltend machen, wenn ihm nicht durch Ersatzlieferung geholfen werden konnte. Zudem muss die Verspätung nachweisbar durch MySolutions verursacht worden sein und der Besteller muss seinen Schaden als Folge der Verspätung nachweisen. Die Verzugsentschädigung beträgt höchstens 5 %, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Lieferteils. Die ersten drei Wochen der Verspätung geben so oder so keinen Anspruch auf Verzugsentschädigung.
- Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
MySolutions prüft Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand. Weitergehende Prüfungen sind besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Dienstleistungen die an einer Sache (Schulung etc.) gebunden sind, verfallen bei einer Nichtbenutzung 12 Monate nach Installationsdatum. Bei Dienstleistungskonten die nicht sachgebunden sind behält sich MySolutions das Recht vor diese ebenfalls, nach einer angemessenen Frist und schriftlicher Ankündigung, zu löschen. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen möglichst rasch nach Eingang längstens aber innert einem Monat (Schweizer Kunden innert 14 Tagen) nach Wareneingang zu prüfen und MySolutions eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist später auftretende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Ohne rechtzeitige Mängelrüge gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Rechnungsbeträge zurückzubehalten oder zu kürzen.
- Transport und Verpackung
Sind beim Empfang einer Sendung an der Verpackung Beschädigungen sichtbar oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden an der Ware, so ist der Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu veranlassen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls entbindet MySolutions von jeder Ersatzpflicht. Bei Rücksendung irgendwelcher Geräte und Teile ist nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden. Dies gilt vor allem für elektronische Geräte. Vor dem Einbetten in Holzwolle oder ähnlichem Material sind die Teile staubdicht einzupacken. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, lehnt MySolutions jede Gewährleistung ab.
- Gewährleistung (Garantie)
MySolutions bietet Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen keine Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate vom Tage der Lieferung an gerechnet. Glasbruch ist von der Gewähr ausgenommen. Für Fremdfabrikate, die einen wesentlichen Teil unseres Gerätes ausmachen, gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllt hat. MySolutions verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist nachweislich fehlerhafte Geräte nach eigenem Gutdünken entweder in den eigenen Werkstätten kostenlos auszubessern oder zu ersetzen. Transportkosten gehen zulasten des Bestellers. Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel, die auf Umstände zurückgehen, die nicht von MySolutions zu vertreten sind, wie unsachgemässer Gebrauch etc.
- Ausschluss weiterer Haftungen
Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Kundenspezifisch angepasste Hard- und Softwaremodule gelten automatisch als abgenommen und funktionsfähig, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Installation durch den Kunden in ihrer Funktion beanstandet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt und Aufhebung des Vertrages. In keinem Falle bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
- Rücksendungen
Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Rücksendungen sind auf Kosten des Käufers an einen von uns mitgeteilten Servicestützpunkt zu senden. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Käufer geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Prüfungskosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von CHF 50.- zzgl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für nicht bei der MySolutions GmbH erworbene Ware. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Aufwandes, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Käufer die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Barnachnahme erhoben.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesen Bedingungen sind die Gerichte am Sitz der MySolutions GmbH zuständig. MySolutions kann auch den Gerichtsstand am Sitz des Beklagten beanspruchen.