Rechtliches – Datenschutzerklärung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Verbindlichkeit
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich, wenn sie von MySolutions im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen insbesondere des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von MySolutions ausdrücklich schriftlich oder elektronisch angenommen worden sind. Stellt MySolutions dem Besteller Software zur Nutzung zur Verfügung, untersteht diese Nutzung der Lizenzvereinbarung (EULA) der MySolutions.
  2. Vertragsschluss
    Der Vertrag zwischen MySolutions und dem Besteller wird mit dem Empfang der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung von MySolutions abgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit dem ausdrücklich schriftlich oder elektronisch erklärten Einverständnis von MySolutions gültig. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
  3. Umfang der Lieferungen und Leistungen
    Die Lieferungen und Leistungen von MySolutions sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Nutzen und Gefahr gehen mit der Absendung ab Niederlassungsort auf den Besteller über.
  4. Preise
    Alle Preise verstehen sich netto, ab Niederlassung, für den Export ohne Verpackung, in Schweizer Franken oder Euro ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zulasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen erhoben werden oder er hat sie MySolutions zurückzuerstatten, falls diese hierfür nachweislich Zahlung geleistet hat.
  5. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend der speziell vereinbarten Zahlungsbedingungen an die Bankverbindung von MySolutions ohne irgendwelche Abzüge (wie z. B. Skonto) zu leisten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn auf dem Bankkonto von MySolutions der in Schweizer Franken oder Euro gestellte Betrag zu deren freien Verfügung stehen. Ist die Zahlung mit Wechsel oder Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer, Inkasso- und Akkreditivspesen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Anlieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die MySolutions nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden, oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht wesentlich beeinträchtigen. Wenn die bei oder nach Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist MySolutions berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist MySolutions ohne vorherige Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. zu verlangen.
  6. Lieferfristen
    Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, alle für dessen Ausführung notwendigen Angaben bei MySolutions vorliegen und sofern bis dann vereinbarte Zahlungen geleistet sind. Im Falle von höherer Gewalt, Streiks, Unfällen, erheblichen Betriebsstörungen oder behördlichen Massnahmen bei MySolutions oder ihren Lieferanten bzw. Beauftragten, die eine fristgerechte Lieferung verunmöglichen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten in Rückstand ist, insbesondere wenn er notwendige Unterlagen und Angaben nicht rechtzeitig liefert und/oder vereinbarte Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller abgeschickt wurde. Eine Lieferverspätung berechtigt nicht zur Annullierung des Auftrags. Eine Verzugsentschädigung kann der Besteller nur dann geltend machen, wenn ihm nicht durch Ersatzlieferung geholfen werden konnte. Zudem muss die Verspätung nachweisbar durch MySolutions verursacht worden sein und der Besteller muss seinen Schaden als Folge der Verspätung nachweisen. Die Verzugsentschädigung beträgt höchstens 5 %, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Lieferteils. Die ersten drei Wochen der Verspätung geben so oder so keinen Anspruch auf Verzugsentschädigung.
  7. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
    MySolutions prüft Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand. Weitergehende Prüfungen sind besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Dienstleistungen die an einer Sache (Schulung etc.) gebunden sind, verfallen bei einer Nichtbenutzung 12 Monate nach Installationsdatum. Bei Dienstleistungskonten die nicht sachgebunden sind behält sich MySolutions das Recht vor diese ebenfalls, nach einer angemessenen Frist und schriftlicher Ankündigung, zu löschen. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen möglichst rasch nach Eingang längstens aber innert einem Monat (Schweizer Kunden innert 14 Tagen) nach Wareneingang zu prüfen und MySolutions eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist später auftretende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Ohne rechtzeitige Mängelrüge gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Rechnungsbeträge zurückzubehalten oder zu kürzen.
  8. Transport und Verpackung
    Sind beim Empfang einer Sendung an der Verpackung Beschädigungen sichtbar oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden an der Ware, so ist der Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu veranlassen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls entbindet MySolutions von jeder Ersatzpflicht. Bei Rücksendung irgendwelcher Geräte und Teile ist nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden. Dies gilt vor allem für elektronische Geräte. Vor dem Einbetten in Holzwolle oder ähnlichem Material sind die Teile staubdicht einzupacken. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, lehnt MySolutions jede Gewährleistung ab.
  9. Gewährleistung (Garantie)
    MySolutions bietet Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen keine Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate vom Tage der Lieferung an gerechnet. Glasbruch ist von der Gewähr ausgenommen. Für Fremdfabrikate, die einen wesentlichen Teil unseres Gerätes ausmachen, gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllt hat. MySolutions verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist nachweislich fehlerhafte Geräte nach eigenem Gutdünken entweder in den eigenen Werkstätten kostenlos auszubessern oder zu ersetzen. Transportkosten gehen zulasten des Bestellers. Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel, die auf Umstände zurückgehen, die nicht von MySolutions zu vertreten sind, wie unsachgemässer Gebrauch etc.
  10. Ausschluss weiterer Haftungen
    Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Kundenspezifisch angepasste Hard- und Softwaremodule gelten automatisch als abgenommen und funktionsfähig, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Installation durch den Kunden in ihrer Funktion beanstandet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt und Aufhebung des Vertrages. In keinem Falle bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
  11. Rücksendungen
    Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Rücksendungen sind auf Kosten des Käufers an einen von uns mitgeteilten Servicestützpunkt zu senden. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Käufer geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Prüfungskosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von CHF/EUR 50.- zzgl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für nicht bei der MySolutions AG erworbene Ware. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Aufwandes, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Käufer die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Barnachnahme erhoben.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesen Bedingungen sind die Gerichte am Sitz der MySolutions AG zuständig. MySolutions kann auch den Gerichtsstand am Sitz des Beklagten beanspruchen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren Bedeutung und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich entspricht.

(Stand 02-2012)

Lizenzvertrag – End-User-License-Agreement (EULA)

Nachfolgend sind die Vertragsbestimmungen für die Benutzung der MySolutions AG Softwareprodukte durch Sie, dem Endverbraucher (im Folgenden auch: “Lizenznehmer”), aufgeführt. Durch die Installation der Software erklären Sie sich mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden.

  1. Gegenstand des Vertrages
    Gegenstand des Vertrages ist das entweder auf Datenträgern (Disketten, CD/DVD, USB-Stick) oder aus dem Internet aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden auch als “Software” bezeichnet. Die MySolutions AG macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen absolut fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
  2. Umfang der Benutzung
    Die MySolutions AG gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschliessliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als “Lizenz” bezeichnet), dieses Softwareprodukt auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist ohne zusätzliche schriftliche Sonderlizenzvereinbarung (z. B. Mehrfachlizenzen etc.) mit der MySolutions AG nicht zulässig.
  3. Besondere Beschränkungen
    Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zur Sicherungszwecken gestattet. Dem Lizenznehmer ist untersagt:

    1. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der MySolutions AG die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen.
    2. Die Software von einem Computer über ein Netz oder einem Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen.
    3. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der MySolutions AG die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren.
    4. Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
    5. Die Software zu verschenken, vermieten oder zu verleihen.
  4. Inhaberschaft an Rechten
    Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger bzw. an dem Original verpackten Internet-Paket. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Die MySolutions AG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
  5. Dauer des Vertrages
    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt oder die Software nach einer Testphase vom Computer entfernt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Originaldatenträger (Disketten, CD/DVD, USB-Stick) bzw. das Original verpackte Internet-Paket, sowie alle Kopien der Software einschliesslich etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten.
  6. Haftung und Gewährleistung
    Das Produkt ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemässer Anwendung unter Verwendung der Handbücher bzw. der Online-Hilfe überprüft. Für die jeweilige Verwendungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Aufgetretene Mängel sind dem Vertragshändler unverzüglich schriftlich – bis spätestens innerhalb von 8 Werktagen seit Lieferung bei offenen Mängeln, oder verdeckten Mängeln – durch eine für den Vertragshändler kostenfreie Rücksendung des Produktes anzuzeigen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und unter Voraussetzung, dass dem Vertragshändler erfolglos eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt worden ist. Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vertragshändler wird vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung.
  7. Sonstiges
    1. Es gilt das Recht der Schweiz (Gerichtstand: Firmensitz der MySolutions AG)
    2. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch abtretbar, sofern sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.
    3. Sämtliche Vereinbarungen, auch Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren Bedeutung und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich entspricht.

(Stand 02-2012)

Wartungs- und Servicebedingungen (WSB)

  1. Gegenstand
    1. Diese Wartungs- und Servicebedingungen (nachfolgend WSB genannt) regeln die grundsätzlichen Leistungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber (nachfolgend KUNDE genannt) und dem Auftragnehmer MySolutions AG, Reiden (nachfolgend MYSOLUTIONS genannt). Weitere, auf einzelne oder mehrere Produkte oder Dienstleistungen anwendbare Vereinbarungen werden in Anhängen zum Kaufvertrag in Form der Auftragsbestätigung geregelt, ebenso der Leistungsumfang und die Wartungsgebühren.
    2. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Wartung bzw. den Support von Anwendungsprogrammen und Software-Systemen (nachfolgend SOFTWARE genannt), die Erbringung von Supportleistungen und die Schulung und Ausbildung der Anwender sowie weitere Leistungen gemäss Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Anhängen.
  2. Wartungsleistungen
    1. Diese umfassen die gleichen Leistungen wie die Gewährleistung gemäss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) nach Ablauf der Gewährleistungsfrist plus zusätzliche Leistungen, mit welchen die lizenzierte Software den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Folgende Zusatzleistung werden aufgeführt: Beseitigung von Fehlern in der zu wartenden Software, Anpassung der Software an gesetzliche Änderungen und Lieferung von Verbesserungen und Erweiterungen der in der lizenzierten Software erworbenen Hauptversion (Major-Release) enthaltenen Funktionen, welche sich aus der Weiterentwicklung der Standardsoftware ergeben. Diese gelten ausschliesslich nur wenn ein Softwarewartungsvertrag ununterbrochen seit Einführung der Software besteht und ist ansonsten kostenpflichtig. Minor- und Buildupdates werden, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden selbst ausgeführt. Falls im Kaufvertrag innerhalb der Auftragsbestätigung explizit als Zusatzleistung vereinbart, so wird ein telefonischer Auskunftsdienst (Hotline) bzgl. Installationsunterstützung an Werktagen während der folgenden Geschäftszeiten gewährt:
      1. Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
      2. Freitags zwischen 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr.

      Diese Zusatzleistung gilt nur für eine koordinierende Stelle beim Kunden. Die Erweiterung der Hotline für Filialen oder für alle Endbenutzer, sowie die Ausdehnung der Auskunftszeiten wird in zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen geregelt. Die zusätzlich zu vereinbarende Hotline-Leistung wird laut aktuell gültiger Preisliste im 15-Minutentakt gesondert verrechnet.

  3. Gewährleistung, Rechte und Pflichten
    1. Der Kunde kann beim Abschluss eines Kaufvertrags und durch Erhalt der Auftragsbestätigung, zusätzlich für die durch MySolutions gelieferte oder von MySolutions stammende Software, für welche er eine gültige Lizenz im ausschliesslichen Benutzungsrecht besitzt, eine Wartung aus Basis der WSB erhalten.
    2. Die Leistungen gemäss Punkt 2.1 gelten für Software, die den ursprünglichen Bestimmungen entsprechend auf den vorgesehenen PC-Systemen und dem dafür vorgesehenen Windows-Betriebssystem eingesetzt wird. Ändern sich diese Voraussetzungen, sind die Nachträge entsprechend anzupassen, wobei sich MySolutions vorbehält, die zutreffenden Nachträge nicht zu erneuern. Von einem solchen Teilrücktritt bleiben die restlichen Bedingungen mit dessen übrigen Nachträgen unberührt.
    3. Bei Wartungsbeginn bezieht sich diese auf das im Kaufvertrag durch die Auftragsbestätigung erwähnte Major-Release der Software. Minor- und Buildupdates werden, soweit nicht anders gesondert schriftlich vereinbart, durch den Kunden selbst ausgeführt. Wird ein Minor- oder Buildupdate der MySolutions übertragen oder ist aus anderen Gründen eine Arbeit vor Ort notwendig, gewährt der Kunde den Mitarbeitern der MySolutions ungehinderten Zugang zu den Räumen und Maschinen, soweit dies für die Installation nötig ist. Zudem stellt der Kunde genügend PC-Arbeitsplatz und Maschinenzeit (System ist in dieser Zeit für andere Anwender gesperrt) für Installation und Tests zur Verfügung. Die Dienstleistungskosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preise dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt selbst für eine unmittelbar aktuelle vorausgehende Daten- und Systemsicherung.
    4. MySolutions ist berechtigt, für die Wartung Dritte beizuziehen oder diese von Dritten ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Implementation der lizenzierten Software Subunternehmer mitgearbeitet haben oder wenn der Kunde Software von Dritten einsetzt, die Wartungsverantwortung aber von MySolutions, gemäss separaten Nachträgen zu diesen WSB, übernommen wird.
    5. MySolutions übernimmt während der Laufzeit der WSB die Gewähr, dass die gewartete Software mit den Nutzungsmöglichkeiten des für die Software vorgesehenen Windows-Betriebssystems erhalten bleibt. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde an den lizenzierten Programmen eigene Änderungen oder nicht abgesprochene Ergänzungen vorgenommen hat, wenn ohne Kenntnis und/oder Einverständnis von MySolutions die Lizenzen auf andere Hardware oder Betriebssysteme übertragen, Hardware- oder Softwareänderungen vorgenommen oder an den Kommunikationswegen Änderungen gemacht worden sind, wenn im Zusammenhang mit der Einführung neuer Anwendungen Dritter oder kundeneigener Anwendungen an der lizenzierten Software Fehler auftreten. In diesen Fällen kann MySolutions die Behebung der Mängel unabhängig von dieser Vereinbarung gesondert in Rechnung stellen. Ist dies nicht mehr möglich, kann MySolutions fristlos von der Vereinbarung der WSB zurücktreten, wobei bereits bezahlte Wartungsgebühren zugunsten der MySolutions verfallen und geleistete Aufwände auch wenn diese nicht erfolgreich waren in gesondert Rechnung stellen.
    6. MySolutions verpflichtet sich, Wartungsleistungen im vereinbarten Rahmen zu erbringen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Streik, betrieblichen Störungen, behördlichen Verordnungen, oder andere, nicht durch MySolutions zu vertretende Anlässe und Vorkommnisse, berechtigen MySolutions die Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Bei Terminverzögerungen, welche MySolutions zu verantworten hat, kommt diese erst in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Kann MySolutions die vereinbarten Wartungsleistungen generell nicht mehr erbringen, hat der Kunde das Recht, von dieser Vereinbarung der WSB zurückzutreten. MySolutions haftet nicht für allfällige, durch den Kunden erbrachte Vorleistungen. Anderweitige Entschädigungen oder Forderungen des Kunden oder von Dritten sind ausgeschlossen.
    7. Der Kunde ist für die periodische Sicherung der Software und der Daten stets selbst besorgt. MySolutions empfiehlt, diese Sicherungen ausser Haus aufzubewahren oder zumindest derart sicherzustellen, dass bei Software- oder Datenverlust oder nach einer Katastrophensituation die Software und die Daten wiederverwendet werden können. MySolutions hilft dem Kunden bei der Wiederinstallation auf den gleichartigen Systemen mit gleichen Windows-Betriebssystemen gegen Berechnung der Leistungen. Ist eine vollständige Neuinstallation erforderlich, beschränkt sich die Mitarbeit von MySolutions auf die reine Installation der aktuellen Minor- und Buildupdates der von ihr gelieferten Software und dessen Major-Release. Die Erarbeitung und Wiederherstellung von Daten, wie Systemparameter, Textkonserven, Stammdaten oder Daten irgendwelcher Art ist nicht Gegenstand von Wartungs- und Supportleistungen und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    8. MySolutions, beauftragte Dritte und alle Mitarbeiter dieser Firmen verpflichten sich zu strikter Geheimhaltung. Es werden keinerlei Informationen, Unterlagen oder Beobachtungen vom oder über den Kunden in irgendeiner Form für sich selbst verwertet und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Aussagen über erbrachte Leistungen, bzw. realisierte Projekte im Sinne von Referenzen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Kunden getätigt.
    9. Die Anwenderinstruktion und die Benutzerschulung für Endbenutzer werden von MySolutions gesondert offeriert und sind nicht Gegenstand der Softwarewartung. Auch die Hotline stellt hierfür kein Ersatz dar. Benutzt der Kunde die Hotline für diese Zwecke, so wird die erbrachte Hotline-Leistung laut aktueller Preisliste im 15-Minutentakt gesondert berechnet.
    10. MySolutions ist für die kundeneigenen Daten nicht verantwortlich. Für diese Daten ist jegliche Gewährleistung seitens MySolutions ausgeschlossen. Sollten Daten durch MySolutions mutiert werden müssen, ist dieses grundsätzlich kostenpflichtig.
    11. Der Kunde stellt auf seine Kosten eine Internet-Verbindung zur Verfügung, welche ein Zugang seitens MySolutions auf den Kundenrechner zum Zwecke einer Fernwartung erlaubt.
  4. Eskalationsverfahren
    1. Bei Einsatz der Fernwartung beträgt die Reaktionszeit im Durchschnitt vier Stunden innerhalb der vereinbarten Wartungszeiten. Wenn ein Einsatz vor Ort nötig wird, so beträgt die Reaktionszeit ca. 16 Stunden.
    2. Fehler oder Probleme werden mit folgenden Prioritäten gelöst:
      1. Blockierende Fehler, welche ein Arbeiten mit der lizenzierten Software generell verunmöglichen: Beseitigung oder Workaround innerhalb kürzester Zeit an Werktagen.
      2. Kritische Fehler, welche jedoch ein weiteres, eingeschränktes Arbeiten erlauben: Beseitigung oder Bypass innerhalb von ca. 2-3 Arbeitswochen.
      3. Schönheitsfehler, welche den laufenden Betrieb nicht oder nur gering beeinträchtigen: Beseitigung mit einem der nächsten Minor- oder Buildupdates.
    3. MySolutions ist auch dann für die Beseitigung von Fehlern bemüht, wenn der Verdacht besteht, dass die Ursache des Fehlers ausserhalb der lizenzierten Software zu suchen ist. MySolutions koordiniert in einem solchen Fall die zuständigen Lieferanten (Hardware und Software), bis der Fehler lokalisiert ist und behoben werden kann. Diese Leistung wird gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Die Fehlermeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Kunde hat den Fehler so zu dokumentieren, dass er für MySolutions einwandfrei nachvollziehbar ist. Es sind ggf. entsprechende Bildschirmausdrücke (Screenshots) und sonstige Anhänge beizufügen. Mündliche Fehlermeldungen werden nicht bearbeitet.
  5. Wartungszeiten
    1. Normale Wartungsarbeiten und Minor- und Buildupdates werden während den üblichen Arbeitszeiten an Werktagen erbracht. Dauert die Wartung oder Fehlerbehebung länger als 17:00 Uhr, kann MySolutions angemessene Zuschläge und die Kosten für allfällige Übernachtungen gemäss Dienstleistungskonditionen gesondert in Rechnung stellen.
    2. Der Kunde kann in den Nachträgen zur Vereinbarung dieser WSB für einzelne lizenzierte Produkte und/oder für speziell definierte Leistungen eine erweiterte Wartung gegen Zusatzkosten schriftlich vereinbaren.Mögliche kostenpflichtig erweiterbare Leistungen sind:
      1. 24 Stunden innerhalb von Montag 8:00 Uhr bis Freitag 12:00 Uhr
      2. 7 Tage pro Woche, 24 Stunden pro Tag
      3. Pikettdienst für eine der beiden Varianten für eine beschränkte Zeit, z. B. für einige Tage oder über ein Wochenende. Pikettdienste über Feiertage sind nur bei Voranmeldung von mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Pikettdatum möglich
      4. Erweiterter Hotline-Dienst über 2 Stunden pro Monat hinaus nach separater schriftlicher Vereinbarung

    Die erweiterte Wartung (5.2.1 – 5.2.4) gilt aber in jedem Fall nur für eine Fehler- und Problembehebung, nicht für Wartungsarbeiten, welche während der normalen Arbeitszeit ausgeführt werden können und auch nicht für Support- oder Hotlineunterstützung. Werden keine dieser zusätzlichen Leistungen vereinbart, gilt die Wartungszeit wie unter Punkt 2.1 beschrieben.

  6. Vertragsdauer/-kündigung
    1. Die mit Kaufvertrag in der Auftragsbestätigung enthaltenden Wartungsleistung mit seinen Anhängen gilt für jeweils 12 Monate ab Kaufdatum und nach nicht schriftlicher Kündigung automatisch mit stillschweigender Erneuerung für weitere 12 Monate.
    2. Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem Fälligkeitsmonat auflösen. Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief fristgerecht (es gilt das Datum des Poststempels) bei der MySolutions eingehen.
    3. MySolutions kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem Fälligkeitsmonat auflösen. Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief fristgerecht (es gilt das Datum des Poststempels) beim Kunden eingehen.
    4. Vorzeitige Vertragsauflösungen sind beiderseits nur bei gegenseitigem und schriftlichem Einverständnis möglich.
    5. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden verfallen alle gezahlten Wartungskosten zugunsten der MySolutions.
    6. Einzelne schriftliche Zusatzvereinbarungen zu den WSB können mit den gleichen Fristen gekündigt werden. Alle restlichen schriftlichen Zusatzvereinbarungen zu den WSB bleiben dabei weiter bestehen.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Die beim Kaufvertrag mit der Auftragsbestätigung und evtl. zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen zu den WSB aufgeführten Wartungsgebühren sind jährlich und im Voraus zahlbar. Die angegebenen Beträge verstehen sich in der Kaufwährung zzgl. der gesetzlichen MwSt.
    2. Es gilt das Recht der Schweiz (Gerichtstand: Firmensitz der MySolutions AG).
    3. MySolutions stellt gemäss Kundenvereinbarung zum Voraus eine Rechnung. Diese ist netto und ohne Abzüge fristgerecht (Zahlungseingang auf dem Konto der MySolutions) bis zum 1. des betreffenden Wartungsbeginn-Monats zu bezahlen. Bleibt die Zahlung aus, kann MySolutions einen letzten Zahlungstermin mahnen. Ist bis dahin die Zahlung noch immer nicht erfolgt, ruht für MySolutions die Pflicht zur Erbringung irgendwelcher Leistungen aus dem Wartungsvertrag und den dazugehörenden Anhängen und gilt als Unterbrechung der WSB.
    4. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden bleiben die WSB mit seinen evtl. vorhangen schriftlichen Zusatzvereinbarungen bestehen und der Kunde schuldet weiterhin die Wartungsgebühren nebst 5% p.a. Mahngebühren.
    5. Die Rechnungen werden an die im Kaufvertrag durch die Auftragsbestätigung aufgeführte Adresse gerichtet. Dies kann nur dann eine andere Adresse sein, wenn es sich um die gleiche juristische Person handelt oder wenn ein anderer Rechnungsempfänger sich schriftlich zur Bezahlung der zu erwartenden Rechnungen bereit erklärt. In jedem Falle gilt jedoch der Auftraggeber aus der Auftragsbestätigung als Schuldner für unbezahlte Rechnungen.
    6. Die Rechnungsstellung für zusätzliche Hotline-Leistungen ist fristgerecht innerhalb 10 Tagen (Zahlungseingang auf dem Konto der MySolutions) nach Rechnungsstellung durch den Kunden zahlbar.
    7. Bleibt die Zahlung für die Hotline-Leistungen mehr als 20 Tage aus, kann MySolutions für neu zu erwartende Hotline-Leistungen eine Vorauszahlung verlangen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Teilnichtigkeit (salvatorische Regel): Sollten Teile dieser WSB oder eines Anhanges durch anderslautende Vereinbarungen abgeändert worden sein oder rechtsunwirksam oder nichtig werden, gilt der Rest der WSB und seiner evtl. schriftlichen Zusatzvereinbarungen weiter und ist so auszulegen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
    2. Rechtsnachfolge: Alle Vertragspartner verpflichten sich mit der Anerkennung dieser WSB, alle Rechte und Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
    3. Gerichtsstand: Die WSB und alle zusätzlichen Vereinbarungen unterliegen dem Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Reiden (LU). MySolutions ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen und Forderungen geltend zu machen.
    4. Es gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MySolutions AG in Reiden (LU). Diese sind vom Kunden mit Auftragsbestätigung anerkannt worden und können jederzeit auf der MySolutions Webseite unter „Rechtliches” eingesehen werden.
    5. Alle Preise sind je nach Sitz des Kunden in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) genannt.
    6. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.
    7. Die Umgangssprache für die Abwicklung der Wartung ist Deutsch oder Englisch.
    8. Während den Betriebsferien findet kein telefonischer Support statt. Auch Support via E-Mail, Fax oder Brief findet in dieser Zeit nicht statt. Es wird lediglich ein Support für einen Katastrophenfall (Stillstand des Systems) über eine spezielle Supportseite im Internet angeboten. Der Kunde wird über den Termin der Betriebsferien ca. 8 Wochen vorher informiert.
  9. Zu wartende Softwareprodukte
    1. MySolutions Standardsoftware gemäss der im Auftrag bestätigten Positionen sowie Konfiguration für Netzwerke und/oder Einzelplatzlizenzen gemäss der in separat ausgewiesener Position Monats- bzw. Jahresgebühr.
  10. Leistungsumfang der Software-Wartung
    1. Standard Wartung wie zuvor beschrieben.
    2. Eine Stunde Hotline kostenlos pro Monat (nicht kumulierbar), für eine Anlaufstelle. Telefonkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden monatlich gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Zusätzliche Hotline (ab der 61. Minute) pro 15-Minuten-Takt laut gültiger Preisliste.
    4. Auschliesslich Remote-Wartungsservice.
    5. Übliche Bürozeiten von Montags bis Freitags wie in Punkt 2.1 beschrieben.
  11. Laufzeit ab
    Beginn des Kaufmonat der Auftragsbestätigung für 12 Monate.
  12. Zahlungsweise
    Jährlich im Voraus.
  13. Preise/Sonstiges
    Basierend auf der aktuell gültigen Preisliste für Dienstleistungen der MySolutions AG.
    Es gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MySolutions AG.
    Es gelten ausschliesslich die Wartungs- und Servicebedingungen (WSB) der MySolutions AG.

Diese WSB sind Bestandteil einer Auftragsbestätigung der im Originalauftrag definierten, kundenseitig bestellten Positionen und sind ohne Unterschrift mit Abschluss des Kaufvertrags bindend.

(Stand 10-2018)

Haftungsausschluss

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